Fohlen haben eine eigene AfA-Zeit. Das Steuerrecht sieht eine 4-jährige AfA-Zeit (Abschreibung für Anlagegüter) vor. Das Fohlen-Leasing ist für Verkaufs- und Ausbildungsställe, die große Stückzahlen von Fohlen nur nach der Abstammung kaufen, interessant. Ab dem 4. Lebensjahr und mit Beginn der Ausbildung gelten die AfA-Zeiten für Pferde. Übrigens ist es auch möglich, die dazu gehörende Zuchtstute zu leasen.