Kunst

Kunst-Leasing: bleibende Werte schaffen!

leasing kunst

Viele Unternehmen, Krankenhäuser, Arztpraxen und Kanzleien bevorzugen für ihre Kunden sowie für ihr Personal einen optisch angenehmen Rahmen, ein Ambiente, das zum Wohlfühlen einlädt. Hierzu gehören schöne Kunstgegenstände, Auftragsmalereien, Skulpturen, Teppiche und Beleuchtung. Doch binden solche Investitionen viel Kapital, besonders dann, wenn der Wunsch besteht, öfters zu erneuern.

Als Galerie oder Atelier haben Sie auch Firmenkunden, die gerne die steuerlichen Vorteile des Leasings nutzen würden. Die Unternehmen möchten diese Kunstwerke – hier sind nicht nur Bilder und Skulpturen gemeint, sondern auch Fotografien, Schnitzereien, Steinmetzarbeiten, Hologramme, Schmiedekunstwerke, Patchwork und Keramikarbeiten  – in einem regelmäßigen Turnus austauschen um neue optische Eindrücke zu schaffen.
Möchte der Kunde die Kunstobjekte am Ende der Laufzeit nicht übernehmen, so regelt die Leasinggesellschaft das gerne mit dem Verkäufer. Der Leasingnehmer hat selbstverständlich auch die Möglichkeit am Ende der ordentlichen Laufzeit die Leasingobjekte zu einem festen vorher vereinbarten Restwert zu übernehmen. Insbesondere Kunstwerkstätten, die Auftragsarbeiten für größere Unternehmen regelmäßig ausführen, haben den Vorteil ihren Kunden kostengünstigere Varianten anzubieten, ohne dass sie Mietverträge abschließen müssen und somit den Wert ihrer Arbeit in Raten erhalten, denn durch Leasing erhält der Künstler den vollen Kaufpreis von der Leasinggesellschaft bei Übergabe des Kunstwerkes an den gemeinsamen Kunden.

Die Naminco Leasing GmbH bietet Ihnen und Ihren Kunden wirtschaftlich interessante Lösungen.
Da Prozess- und Kostenoptimierung wichtige Aspekte für Unternehmen sind, ist das Leasen der gesamten Kunstgegenstände sinnvoll. Dadurch schafft man sich  Liquiditätsvorteile, das freibleibende Kapital kann in dem Bereich eingesetzt werden, indem die maximale Rendite erwirtschaftet wird. Kreditlinien bleiben unberührt und die Liquidität bleibt erhalten. Darüber hinaus fallen die Kosten parallel zur Nutzung an.

Durch das Leasen der Kunstgegenstände können vor allem auch steuerliche Vorteile genutzt und die AfA-Zeit auf bis zu 40% reduziert werden, wobei die gesamte monatliche  Leasingrate steuerlich voll absetzbar ist.

Leasbar sind:

  • Auftragsmalereien
  • Gemälde
  • Skulpturen
  • Teppiche
  • Beleuchtung
  • und vieles mehr, fragen Sie uns!

Über Leasing nicht finanzierbar sind alte Meister, da diese keine AfA-Zeit besitzen und eher eine Wertsteigerung verzeichnen.
Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten, auch bei Versteigerungen.